Seit dem 1. Dezember 2023 hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Hintergrund ist die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020, in dem unter anderem beschlossen wurde, dass Verwalter und Wohnungseigentümer den Anspruch auf einen nachweislich qualifizierten Verwalter haben. Für den Übergangsprozess wurde geregelt, dass ein Verwalter, der bereits am 1. Dezember 2020 für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig war, als zertifiziert galt; diese Frist endet nun zum 01.06.2024.
Damit wir Ihnen jederzeit einen qualifizierten und hochwertigen Service bieten können, haben sich bei uns alle unmittelbar in der Hausverwaltung tätigen Mitarbeiter*innen zertifiziert oder verfügen über eine der Zertifizierung gleichgestellte Qualifikation. Somit wird Ihr Objekt bei uns von zertifizierten Verwalter*innen betreut. Neben den notwendigen Zertifizierungen ist es unser Qualitätsanspruch, dass Sie unser Team jederzeit unter Berücksichtigung aktueller Regelungen und Gesetzeslagen professionell und fachkundig beraten kann.