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Stromvertrag ummelden vor dem Umzug wird Pflicht

E+S informiert: Wichtige gesetzliche Änderung ab Juni 2025

Zum 6. Juni 2025 tritt eine bedeutende gesetzliche Neuerung in Kraft, die den Ablauf von An- und Abmeldungen im Strom- und Gasmarkt betrifft. Die Bundesnetzagentur hat neue Regelungen zum Anbieterwechsel beschlossen, mit dem Ziel, den Wechselprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen 

Was ändert sich konkret?

  • Der technische Wechsel des Energieversorgers wird künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein – und das an jedem Werktag.
  • Gleichzeitig entfällt die bisherige Möglichkeit, Ummeldungen rückwirkend vorzunehmen. Bisher konnten An- oder Abmeldungen bis zu sechs Wochen rückdatiert werden. Ab dem 6. Juni 2025 sind Ummeldungen ausschließlich für zukünftige Zeitpunkte zulässig 

Was ist zu beachten?

Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, ist es erforderlich, An- und Abmeldungen rechtzeitig – idealerweise mindestens 14 Tage vor dem geplanten Ein- oder Auszug – zu initiieren. Dies kann über die entsprechenden digitalen Serviceportale erfolgen. So lassen sich Verzögerungen oder zusätzliche Kosten vermeiden, die durch fehlende Angaben oder technische Probleme entstehen könnten.

Zählerstände zum Ein- oder Auszug können weiterhin nachträglich übermittelt werden, sobald die Wohnungsübergabe erfolgt ist.

Warum ist das relevant?

Die neuen Vorgaben gelten bundesweit und erfordern umfassende Anpassungen in den IT-Systemen und Prozessen der Energieversorgungsunternehmen. Eine frühzeitige und korrekte Meldung ist entscheidend, um eine unterbrechungsfreie und kosteneffiziente Energieversorgung sicherzustellen.

Warum sollten Mieter frühzeitig aktiv werden?

Wer seinen Stromvertrag nicht rechtzeitig ummeldet, riskiert, vorübergehend ohne gültigen Vertrag dazustehen. In solchen Fällen greift automatisch die teure Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger – oft zu deutlich höheren Preisen. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Belieferung oder sogar zu einer kurzfristigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Durch eine rechtzeitige Ummeldung sichern sich Mieter nicht nur eine lückenlose Versorgung, sondern behalten auch die volle Kontrolle über ihre Energiekosten und Vertragsbedingungen.

Mehr Infos unter:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/start.html

https://www.energie-experten.org/news/stromvertrag-bei-umzug-neue-fristen-regel-erst-melden-dann-umziehen-ab-juni-2025