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Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz

Startschuss für klimafreundlicheres Heizen

Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), so dass in Bestandsgebäuden und Neubauten zukünftig nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Durch diese Änderungen soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhalten Sie nähere Informationen über die aktuellen Änderungen.

Details über die Änderungen.