Mit der Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) treten zum 1. Januar 2027 erweiterte Anforderungen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Kraft. Betroffen sind Neubauten, größere Sanierungen sowie bestimmte Bestandsgebäude.
Künftig sind bei Neubauten und größeren Sanierungen umfangreichere Maßnahmen zur Vorbereitung von Ladepunkten erforderlich. Dabei rückt insbesondere die sogenannte Vorverkabelung stärker in den Fokus, um die spätere Nachrüstung von Ladeeinrichtungen zu erleichtern. Zudem werden für viele Gebäude zusätzliche Ladepunkte vorgeschrieben.
Die GEIG-Novelle soll den Ausbau der Elektromobilität beschleunigen und die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand schaffen.
Für Bauvorhaben, deren Bauantrag noch bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht wird, gelten grundsätzlich weiterhin die bisherigen Regelungen. Als Planungsbüro haben wir die geänderten Anforderungen für unsere Kunden in den Projekten im Blick.
Gerne beraten die Kollegen aus der Planungsabteilung Elektrotechnik von der E+S Sie bei der Umsetzung der geänderten Anforderungen nach dem neuen GEIG 2027.